Die erste Untersuchung des Neugeborenen findet gleich nach der Geburt statt und ist eine allgemeine Kontrolle. Der Geburtsmediziner untersucht die Atmung, den Herzschlag, die Hautfarbe, Muskelspannung und Bewegungen des Säuglings. So kann er feststellen, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht.
U2: 5.–6. Lebenstag
Bei der zweiten Untersuchung des Neugeborenen prüft in der regel der Kinderarzt alle Organsysteme, das Skelett und die Reflexe des Babys. Er entnimmt ihm bei dieser Untersuchung auch ein wenig Blut, um mögliche Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Weitere Themen dieses Termins sind die Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Fluorid für die Zahnerhärtung. Zudem erhalten die Eltern von dem Arzt Informationen zu Ernährung und Pflege des Kindes sowie über die vorgeschriebenen Schutzimpfungen.
U3: 4.–6. Lebenswoche
Ähnlich wie bei der U2 untersucht der Kinderarzt nochmals alle Organe, den Knochenaufbau und das Nervensystem des Babys und prüft besonders die Hüftgelenke, die Bewegungsfähigkeit und die Motorik. Zudem untersucht er die Augenreaktionen und das Hörvermögen des Kindes und achtet auf sein Gewicht und den Ernährungszustand.
U4: 3.–4. Lebensmonat
Bei diesem Termin untersucht der Arzt vor allem die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes. Im Spiel mit dem Baby prüft er, ob es einen Gegenstand in der Hand halten und ihn mit den Augen verfolgen kann. Jetzt stehen auch die ersten vorgeschriebenen Schutzimpfungen aus dem Impfkalender an. Zudem berät der Arzt die Eltern bei der Umstellung auf Beikost.
U5: 5.–7. Lebensmonat
Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung stehen Motorik und Geschicklichkeit des Kindes an erster Stelle. Spielerisch prüft der Arzt zum Beispiel, ob ein Kind sitzen will, sich frei drehen und mit den Händen greifen kann. Da Kinder diesen "Meilenstein" der Entwicklung nicht alle zur gleichen Zeit erreichen, ist eventuell eine Nachuntersuchung nötig. Im achten Lebensmonat steht zudem eine weitere Schutzimpfung an.
U6: 10.–12. Lebensmonat
In diesem Alter ist ein kleines Kind schon recht mobil und erkundet neugierig seine Umwelt. Auf die neuen Fähigkeiten wie krabbeln, hochziehen am Schrank, die ersten Schritte an der Hand oder das kurzfristige eigenständige Stehen achtet der Kinderarzt bei diesem Untersuchungstermin besonders. Das Verhalten des Kindes informiert ihn zudem über die geistige Entwicklung seines kleinen Patienten. Zudem prüft er das Sprachverständnis des Kindes und wie es mittels Lauten und Sprache mitteilt.
U7: 21.–24. Lebensmonat
Bei der U7 ist seit dem letzten Arztbesuch im Rahmen der präventiven Kontrollen fast ein Jahr vergangen. Jetzt ist es besonders wichtig festzustellen, ob ihr Kind altersgerecht entwickelt ist. Wie ist seine Körperhaltung? Kann es alleine gehen, sich bücken, sich aufrichten? Greift es mit Daumen und Fingern gezielt nach Gegenständen? Kann es richtig sehen und hören, wie spricht es, was versteht es? All das wird der Arzt jetzt sorgfältig prüfen.
U7a: 34.-36. Lebensmonat
Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung U7a sind das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich wird auch überprüft, ob das Wachstum, z.B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft. Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
U8 : 3.–4. Lebensjahr
Der Kinderarzt untersucht das Kind wiederum von Kopf bis Fuß, prüft im Spiel seine körperliche Geschicklichkeit, zum Beispiel, ob es auf einem Bein stehen kann. Neben der Seh- und Hörfähigkeit und der Sprachentwicklung achtet der Mediziner auch auf die sozialen Verhaltensweisen des Kindes. Wie selbstständig, kontaktfreudig, neugierig ist es? Zudem gehört zur U8 eine Untersuchung des Urins auf Zucker (Diabetes Mellitus).
U9:5.–6. Lebensjahr
Gesunde Kinder sind mit fünf Jahren motorisch und koordinativ "fertig" entwickelt. Der Arzt kontrolliert bei der letzten Untersuchung vor Schulbeginn nochmals die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, sein Bewegungsverhalten, seine Motorik und sein Koordinationsvermögen, die Seh-, Hör- und Sprechfähigkeiten und das soziale Verhalten. Außerdem hält er nach, ob das Kind alle wichtigen Schutzimpfungen erhalten hat.
Untersuchung J1: Zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr
Überprüft wird die allgemeine Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen in Bezug auf Körper und Psyche. Der Kinder- oder Hausarzt führt zudem ein Beratungsgespräch zu Themen wie Sexualität, Drogen, Alkohol und Rauchen durch. Manche Kinderärzte bieten eine eigene Jugendsprechstunde an.
J2: im 16. bis 18. Lebensjahr
Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind mit etwa 16 Jahren die J2 (16. bis 18. Lebensjahr) mit den Schwerpunkten: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen; begleitende Beratung bei der Berufswahl. Diese Vorsorgeuntersuchung wird noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden.