Leider gottes sitze ich immer noch fest. Ich hätte eine Wohnung und könnte umziehen mit den Kindern, aber er stellt sich quer. Da wir ja verheiratet sind und das gemeinsame Sorgerecht haben muss er zu allem zustimmen und das tut er nicht. Inzwischen wollte er sogar mit den Kindern ausziehen, aber da stimme ich nicht zu. Also momentaner Zwiespalt. Er ist Freiberufler und viel unterwegs. Er meint, da ich arbeitslos bin, hätten die Kinder keine Perspektive bei mir, aber halt bei ihm. Er sieht es aber auch nicht ein das Geld nicht das einzige ist was man für Kinder braucht. Ich hätte zwar kaum Geld, hätte aber alle Zeit der Welt für meine Zwerge. Dann ist ja noch das Problem, das er meinen Freund abgrundtief hast und er natürlich nicht will das die Kinder mit ihm in Kontakt kommen. Er spinnt total. Ich werde diese Woche noch beim Finanzamt die "Erklärung zum dauerhaften getrenntleben" abgeben und damit kann ich dann alleine AlG2 beantragen, denn ich bekomme momentan nur den Anteil der mir zugesprochen wird aus der BG, alles was er verdient und was mir sozusagen davon zustehen würde sehe ich natürlich nichts von. Er versucht mir halt das Leben zur Hölle zu machen und auf der anderen Seite kommt er ständig mit dem Spruch das er mich noch liebt.
hä..nein er muß dir nicht zustimmen das du mit den kids ausziehst..nur wenn du ins ausland ziehst oder weiter weg...also ich würde mich mal bei jugendamt informieren, dich kann doch keiner zwingen mit dem man zusammen zu leben blos weil du mit ihm kinder hast..ist ja absurt....
Zitat von irinahä..nein er muß dir nicht zustimmen das du mit den kids ausziehst..nur wenn du ins ausland ziehst oder weiter weg...also ich würde mich mal bei jugendamt informieren, dich kann doch keiner zwingen mit dem man zusammen zu leben blos weil du mit ihm kinder hast..ist ja absurt....
Dem ist nichts hinzu zu fügen. Ich rate dir auh schleunigst zum jugendamt zu gehen
so ist es er kann die nicht verbieten auszuziehen mit den Kindern, nur weil ihr gemeinsames Sorgerecht habt gehe doch mal zu ner Außenstelle vom Jugendamt weiß nur leider nicht zu welchen du nun zählst Herman-Liebman-Straße dürfte ja nicht mehr zu deinen Gebiet mehr zählen
Wir waren schon beim Jugendamt. Er muss bei der Ummeldung der kinder zustimmen, auch kann es als "Kindesentführung" geahndet werden. Ich belese mich nun schon seit Monaten und ganz so einfach ist es leider nicht mit den kindern einfach abzuhauen. Ich habe gerstern beim Finazamt die "Erklärung zum dauerhaften getrenntleben" abgegeben und damit kann ich getrennt AlG2 beantragen. Nun muss er überlegen ob ich die Kinder in die BG bekomme und sie weiter bei mit familienversichert sind, oder ob sie bei ihm bleiben und der sie in seiner privaten Versicherung mitversichern muss. ich habe ihn gerade an der Angel, hoffe nur das er nicht wieder dummheiten macht und mir wieder Steine in den Weg schmeist. Muss ihn halt irgendwie an der langen leine halten.
wenn du in der gleichen stadt belibst muß er es dir nicht zustimmen..... aber wenn er gar auf blöd macht..würde ich an deiner stelle es übers gericht regeln lassen denn ein vater kann einfach mal so abhauen..aber ne mutter darf noch nicht mal in der selben stadt ne wohnung haben?????????!!!!!!!!!!!!!! das gibts nicht
Morgen gehe ich zum Gericht und hole mir einen Beratungsschein um dann zur Anwältin zu gehen. Ab da wird es dann interessant. bin schon sehr gespannt darauf.
Mich stört es auch sehr. Ich kann ihn vorallem nicht verstehen. Er ist kaum daheim, hat selten Zeit, lässt mich aber mit den Kindern nicht ausziehen. Er will mir lieber eins reinwürgen.
Gestern habe ich nun endlich meinen Beratungsschein bekommen. Nun warte ich nur noch auf rückruf der Anwältin das ich endlich einen Termin bekomme. Er will ab 1.5. in eine neue Wohnung mit den Kindern und das muss ich nun ganz schnell verhindern.
Morgen habe ich termin bei der Anwältin, mal schauen was ich dort erfahre. ich führe nun "Tagebuch". habe mir einen Taschenkalender besorgt und schreibe nun alles auf was so täglich passiert. Bin nun leider sehr spät auf die Idee gekommen, aber besser spät als nie.